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Anlage3 Protokoll über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister

Aktuelle FassungIn Kraft seit 21.6.2010

Anhang III

Abschnitt A

Beseitigungsverfahren („D“)

Abschnitt B

Verwertungsverfahren („R“)

Anlage3

  1. –Verwendung als Brennstoff (außer zur direkten Verbrennung) oder andere Mittel der Energieerzeugung–Rückgewinnung/Regenerierung von Lösemitteln–Verwertung/Rückgewinnung organischer Stoffe, die nicht als Lösemittel verwendet werden–Verwertung/Rückgewinnung von Metallen und Metallverbindungen–Verwertung/Rückgewinnung anderer anorganischer Stoffe–Regenerierung von Säuren oder Basen–Wiedergewinnung von Bestandteilen, die der Bekämpfung der Verunreinigungen dienen–Wiedergewinnung von Katalysatorbestandteilen–Altölraffination oder andere Wiederverwendungsmöglichkeiten von Altöl–Aufbringung auf den Boden zum Nutzen der Landwirtschaft oder der Ökologie–Verwendung von Rückständen, die bei einem der vorgenannten Verwertungsverfahren nach diesem Abschnitt gewonnen werden–Austausch von Abfällen, um sie einem der vorgenannten Verwertungsverfahren nach diesem Abschnitt zu unterziehen–Ansammlung von Stoffen, die für eines der Verfahren nach diesem Abschnitt vorgesehen sind.

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