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Anlage1 Warenaustausches zwischen den Bundesländern Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino - Alto Adige - Italien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2008

Die in Art. 2 und 6 Abs. 2 Z 2 des vorliegenden Abkommens angeführten Listen A und B haben gegenwärtig folgende Fassung:

Liste A

Ausfuhr aus Trentino-Tiroler Etschland nach Tirol-Vorarlberg.

Ausfuhr aus Tirol-Vorarlberg nach Trentino-Tiroler Etschland.

Diese Liste ist auf Grund der fortschreitenden Liberalisierungsmaßnahmen Italiens gegenstandslos geworden.

Liste B

Ausfuhr aus Trentino-Tiroler Etschland nach Tirol-Vorarlberg.

Ausfuhr aus Tirol-Vorarlberg nach Trentino-Tiroler Etschland.

Anlage1

Nr.

Ware

Kontingente in Millionen Lire

1

Koniferenöl

1

2

Käse

4

3

Dauerback- und Süßwaren

9

4

Loden, andere Wollgewebe, Wolldecken und Lodenkonfektionen bis 10 Millionen Lire

30

5

Baumwollgewebe aller Art, einschließlich Tischdecken, Baumwollflanelldecken und Zellwollgewebe aller Art bis 5 Millionen Lire

35

6

Trachten- und Dirndlstoffe

16

7

Borten

8

8

Stickereien, Fransen, Spitzen für Trachten und dergleichen, bestickte Taschentücher, auch Klöppelspitzentischdecken und -deckchen

9

9

Lederbekleidung

2

10

Holzsteigengarnituren für Obst und Gartenbauprodukte (zerlegt oder teilweise zerlegt)

7

11

Vorgefertigte Häuser, Hütten, Baracken, Flugdächer, Dachstühle, Silos und ähnliche Konstruktionen, zerlegbar, aus Holz, komplett mit ihren Bestandteilen. Darin sind inbegriffen Platten und Holzwolle mit Harzen oder anderen Bindemitteln gebunden, mit oder ohne Holzbedachung und äußere und/oder innere Holzverschalung, einschließlich der dazugehörigen Leisten und Latten aus Holz. Ausgeschlossen sind Türen, Fenster, Jalousien usw., soweit sie nicht Bestandteile der vorgenannten Konstruktionen sind

40

12

Schlitten, Rodeln, Ski, Skibindungen, Skistöcke, Bergrettungsgeräte; deren Bestandteile

25

13

Obstleitern, Holzstöcke für Fleischhauer, Rahmenleisten, Leisten für Fußböden und Zimmerdecken und andere Holzwaren

4

14

Holzwolle

2

15

Dachschindeln aus Holz

 

16

Werkzeuge und Geräte für Handwerk, Industrie und Landwirtschaft, Messer, Haus- und Küchenwaren, Bergsteigerartikel aus Eisen, Dengelapparate, Rechen, Gabeln, Glaserwerkzeuge, Kleineisenwaren, Viehschellen

20

17

Messing- und Eisenpfannen, auch verzinkt, Messing- oder Eisenbehälter sowie Blechwaren, auch verzinkt

12

18

Seilwegegeräte, Winden, deren Seile und Bestandteile, Bergseilsitzpflüge und Bergseilmessereggen, deren Zusatzgeräte und Ersatzteile

15

19

Zentralheizungskessel, auch mit Herdanlagen, auch für Gas und/oder Elektrizität

14

20

Laufgewichtswaagen und Küchenwaagen für den Haushalt

2

21

Elektrische Haushaltsgeräte und kleine elektrische Hebebühnen sowie deren Teile, Elektromaterial, auch isolierend

4

22

Triebachsen und deren Bestandteile

1

23

Kühlschränke, Kühlvitrinen, Milchkühlbuffets

3

24

Kachelöfen und deren Teile sowie das dazu nötige Schamottmaterial

2

25

Glaswaren, gefärbt und/oder gemalt, graviert, geschliffen, auch kunstgewerbliche, auch für Kirchen

18

26

Heiligenbilder und Bildpostkarten

1

27

Kunstgewerbliche Erzeugnisse

18

28

Dekorationsartikel, und zwar:

Lahnbänder, Lametta und Gegenstände daraus, leonische Gespinste

2

29

Holzfaserplatten

7

30

Möbel, einschließlich Schulmöbel

5

31

Turngeräte

4

32

Pflanzenschutzmittel

10

33

Stofftiere

4

34

Strümpfe und Socken

5

35

Strick- und Wirkwaren

8

36

Holzbearbeitungsmaschinen

3

37

Landwirtschaftliche Maschinen, Drucktank und Lagertank für Süßmost und Wein

10

38

Isolierglas

1

39

Teppiche

1

40

Feldstecher, Fernrohre und Brillengläser roh oder bearbeitet

8

41

Bestecke und Tafelgeräte aus Metall

5

42

Bier

4

43

Holzleisten für Rolläden, roh oder gehobelt, auch profiliert, auch verzinkt

10

44

Skischuhe und Kletterschuhe

1

45

Sport- und Campingartikel und Zubehörteile

2

46

Liköre in Originalbehältern

1

47

In der vorliegenden Liste nicht besonders benannte Waren (für jede Warengattung bis zu 500.000 Lire) über Bewilligung durch die zuständigen Zollämter in der Region Trentino-Tiroler Etschland

5

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