(Übersetzung)
Anhang I
Tätigkeiten
Anlage1
Nr. | Tätigkeit | Kapazitätsschwellen-wert | Mitarbeiter-schwellenwert (Spalte 2) | |
1. | Energiesektor | |||
a) | Mineralöl- und Gasraffinerien | * | 10 Mitarbeiter | |
b) | Vergasungs- und Verflüssigungsanlagen | * | ||
c) | Wärmekraftwerke und andere Feuerungsanlagen | mit einer Feuerungs-wärmeleistung von 50 Megawatt (MW) | ||
d) | Kokereien | * | ||
e) | Anlagen zum Mahlen von Kohle | mit einer Kapazität von 1 t pro Stunde | ||
f) | Anlagen zur Herstellung von Kohleprodukten und festen, rauchfreien Brennstoffen | * | ||
2. | Herstellung und Verarbeitung von Metallen | |||
a) | Röst- oder Sinteranlagen für Metallerz (einschließlich sulfidischer Erze) | * | 10 Mitarbeiter | |
b) | Anlagen für die Herstellung von Roheisen oder Stahl (Primär- oder Sekundärschmelzung) einschließlich Stranggießen | mit einer Kapazität von 2,5 t pro Stunde | ||
c) | Anlagen zur Verarbeitung von Eisenmetallen durch | |||
i) Warmwalzen | mit einer Kapazität von 20 t Rohstahl pro Stunde | |||
ii) Schmieden mit Hämmern | mit einer Schlagenergie von 50 Kilojoule pro Hammer bei einer Wärmeleistung von über 20 MW | |||
iii) Aufbringen von schmelzflüssigen metallischen Schutzschichten | mit einer Verarbei-tungskapazität von 2 t Rohstahl pro Stunde | |||
d) | Eisenmetallgießereien | mit einer Produktionskapazität von 20 t pro Tag | ||
e) | Anlagen i) zur Gewinnung von Nichteisenrohmetallen aus Erzen, Konzentraten oder sekundären Rohstoffen durch metallurgische, chemische oder elektrolytische Verfahren | * | ||
ii) zum Schmelzen, einschließlich Legieren, von Nichteisenmetallen, darunter auch Wiedergewinnungsprodukten (Raffination, Gießen usw.) | mit einer Schmelz-kapazität von 4 t pro Tag bei Blei und Kadmium oder 20 t pro Tag bei allen anderen Metallen | |||
f) | Anlagen zur Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen durch ein elektrolytisches oder chemisches Verfahren | wenn das Wirkbad-volumen 30 m³ beträgt | ||
3. | Mineralverarbeitende Industrie | |||
a) | Untertage-Bergbau und damit verbundene Tätigkeiten | * | 10 Mitarbeiter | |
b) | Tagebau | wenn die Oberfläche des Abbaugebiets 25 ha entspricht | ||
c) | Anlagen zur Herstellung von | |||
i) Zementklinkern in Drehrohröfen | mit einer Produktions-kapazität von 500 t pro Tag | |||
ii) Kalk in Drehrohröfen | mit einer Produktions-kapazität von über 50 t pro Tag | |||
iii) Zementklinkern oder Kalk in anderen Öfen | mit einer Produktions-kapazität von 50 t pro Tag | |||
d) | Anlagen zur Gewinnung von Asbest und zur Herstellung von Erzeugnissen aus Asbest | * | ||
e) | Anlagen zur Herstellung von Glas einschließlich Anlagen zur Herstellung von Glasfasern | mit einer Schmelzka-pazität von 20 t pro Tag | ||
f) | Anlagen zum Schmelzen mineralischer Stoffe einschließlich der Herstellung von Mineralfasern | mit einer Schmelzka-pazität von 20 t pro Tag | ||
g) | Anlagen zur Herstellung von keramischen Erzeugnissen durch Brennen, und zwar insbesondere von Dachziegeln, Ziegelsteinen, feuerfesten Steinen, Fliesen, Steinzeug oder Porzellan | mit einer Produktions-kapazität von 75 t pro Tag oder einer Ofen-kapazität von 4 m³ und einer Besatzdichte pro Ofen von 300 kg/m³ | ||
4. | Chemische Industrie | |||
a) | Chemieanlagen zur industriellen Herstellung von organischen Grundchemikalien wie | * | 10 Mitarbeiter | |
i) einfachen Kohlenwasserstoffen (linearen oder ringförmigen, gesättigten oder ungesättigten, aliphatischen oder aromatischen) | ||||
ii) sauerstoffhaltigen Kohlenwasserstoffen, insbesondere Alkoholen, Aldehyden, Ketonen, Carbonsäuren, Estern, Acetaten, Ethern, Peroxiden, Epoxidharzen | ||||
iii) schwefelhaltigen Kohlenwasserstoffen | ||||
iv) stickstoffhaltigen Kohlenwasserstoffen, insbesondere Aminen, Amiden, Nitroso-, Nitro- oder Nitratverbindungen, Nitrilen, Cyanaten, Isocyanaten | ||||
v) phosphorhaltigen Kohlenwasserstoffen | ||||
vi) halogenhaltigen Kohlenwasserstoffen | ||||
vii) metallorganischen Verbindungen | ||||
viii) Basiskunststoffen (Polymeren, Chemiefasern, Fasern auf Zellstoffbasis) | ||||
ix) synthetischen Kautschuken | ||||
x) Farbstoffen und Pigmenten | ||||
xi) Tensiden | ||||
b) | Chemieanlagen zur industriellen Herstellung von anorganischen Grundchemikalien wie | * | ||
i) von Gasen wie Ammoniak, Chlor oder Chlorwasserstoff, Fluor oder Fluorwasserstoff, Kohlenstoffoxiden, Schwefelverbindungen, Stickstoffoxiden, Wasserstoff, Schwefeldioxid, Phosgen | ||||
ii) von Säuren wie Chromsäure, Flusssäure, Phosphorsäure, Salpetersäure, Salzsäure, Schwefelsäure, Oleum, schwefeligen Säuren | ||||
iii) von Basen wie Ammoniumhydroxid, Kaliumhydroxid, Natriumhydroxid | ||||
iv) von Salzen wie Ammoniumchlorid, Kaliumchlorat, Kaliumkarbonat, Natriumkarbonat, Perborat, Silbernitrat | ||||
v) von Nichtmetallen, Metalloxiden oder sonstigen anorganischen Verbindungen wie Kalziumkarbid, Silicium, Siliciumkarbid | ||||
c) | Chemieanlagen zur industriellen Herstellung von phosphor-, stickstoff- oder kaliumhaltigen Düngemitteln (Einnährstoff- oder Mehrnährstoffdünger) | * | ||
d) | Chemieanlagen zur industriellen Herstellung von Ausgangsstoffen für Pflanzenschutzmittel und von Bioziden | * | 10 Mitarbeiter | |
e) | Anlagen zur industriellen Herstellung von Grundarzneimitteln unter Verwendung eines chemischen oder biologischen Verfahrens | * | ||
f) | Chemieanlagen zur industriellen Herstellung von Explosivstoffen und Feuerwerksmaterial | * | ||
5. | Abfall und Abwasserwirtschaft | |||
a) | Anlagen zur Verbrennung, Pyrolyse, Verwertung, chemischen Behandlung oder Deponierung gefährlicher Abfälle | mit einer Aufnahme-kapazität von 10 t pro Tag | 10 Mitarbeiter | |
b) | Anlagen zur Verbrennung von Siedlungsabfall | mit einer Kapazität von 3 t pro Stunde | ||
c) | Anlagen zur Beseitigung ungefährlicher Abfälle | mit einer Kapazität von 50 t pro Tag | ||
d) | Deponien (mit Ausnahme der Deponien für Inertabfälle) | mit einer Aufnahme-kapazität von 10 t pro Tag oder mit einer Gesamtkapazität von 25 000 t | ||
e) | Anlagen zur Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern und tierischen Abfällen | mit einer Ver-arbeitungskapazität von 10 t pro Tag | ||
f) | Kommunale Abwasserbehandlungsanlagen | mit einer Kapazität von 100 000 Einwohner-gleichwerten | ||
g) | Eigenständig betriebene Industrieabwasserbe-handlungsanlagen für eine oder mehrere der in diesem Anhang beschriebenen Tätigkeiten | mit einer Kapazität von 10 000 m3 pro Tag | ||
6. | Papier und Holz | |||
a) | Industrieanlagen für die Herstellung von Zellstoff aus Holz oder anderen Faserstoffen | * | 10 Mitarbeiter | |
b) | Industrieanlagen für die Herstellung von Papier und Pappe und sonstigen primären Holzprodukten (wie Spanplatten, Faserplatten und Sperrholz) | mit einer Produktions-kapazität von 20 t pro Tag | ||
c) | Industrieanlagen für den Schutz von Holz und Holzprodukten mit Chemikalien | mit einer Produktions-kapazität von 50 m³ pro Tag | ||
7. | Intensive Tierhaltung und Aquakultur | |||
a) | Anlagen zur Intensivhaltung oder -aufzucht von Geflügel oder Schweinen | i) mit 40 000 Plätzen für Geflügel | 10 Mitarbeiter | |
ii) mit 2 000 Plätzen für Mastschweine (über 30 kg) | ||||
iii) mit 750 Plätzen für Sauen | ||||
b) | Intensive Aquakultur | 1000 t Fisch und Schalentiere pro Jahr | ||
8. | Tierische und pflanzliche Produkte aus dem Lebensmittel und Getränkesektor | |||
a) | Anlagen zum Schlachten | mit einer Schlacht-kapazität (Tierkörper) von 50 t pro Tag | 10 Mitarbeiter | |
b) | Behandlungs- und Verarbeitungsanlagen zur Herstellung von Nahrungsmittel- und Getränkeerzeugnissen aus | |||
i) tierischen Rohstoffen (mit Ausnahme von Milch) | mit einer Produktions-kapazität von 75 t Fertigerzeugnissen pro Tag | |||
ii) pflanzlichen Rohstoffen | mit einer Produktions-kapazität von 300 t Fertigerzeugnissen pro Tag (Vierteljahres-durchschnittswert) | |||
c) | Anlagen zur Behandlung und Verarbeitung von Milch | mit einer Aufnahme-kapazität von 200 t pro Tag (Jahresdurch-schnittswert) | ||
9. | Sonstige Tätigkeiten | |||
a) | Anlagen zur Vorbehandlung (zum Beispiel Waschen, Bleichen, Mercerisieren) oder zum Färben von Fasern oder Textilien | mit einer Verarbei-tungskapazität von 10 t pro Tag | ||
b) | Anlagen zum Gerben von Häuten oder Fellen | mit einer Verarbei-tungskapazität von 12 t Fertigerzeugnissen pro Tag | ||
c) | Anlagen zur Behandlung von Oberflächen von Stoffen, Gegenständen oder Erzeugnissen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln, insbesondere zum Appretieren, Bedrucken, Beschichten, Entfetten, Imprägnieren, Kleben, Lackieren, Reinigen oder Tränken | mit einer Verbrauchs-kapazität von 150 kg Lösungsmitteln pro Stunde oder 200 t pro Jahr | ||
d) | Anlagen zur Herstellung von Kohlenstoff (Hartbrandkohle) oder Elektrographit durch Brennen oder Graphitieren | * | ||
e) | Anlagen für den Bau von und zum Lackieren oder zum Entfernen von Lackierungen von Schiffen | mit einer Kapazität für 100 m lange Schiffe | 10 Mitarbeiter | |
Erläuternde Anmerkungen:
Spalte 1 enthält die in Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a genannten Kapazitätsschwellenwerte.
Ein Sternchen (*) bedeutet, dass kein Kapazitätsschwellenwert gilt (alle Anlagen sind meldepflichtig).
Spalte 2 enthält die in Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b genannten Mitarbeiterschwellenwerte.
„10 Mitarbeiter“ bedeutet das Äquivalent von 10 Vollzeitbeschäftigten.
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