Schlußprotokoll
Anlage1
Anläßlich der Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die Regelung des Grenzüberganges der Eisenbahnen stellen die unterzeichneten Bevollmächtigten fest, daß
- 1. die in dem obgenannten Abkommen erwähnten, zur Durchführung des Abkommens erforderlichen Vereinbarungen so bald wie möglich abgeschlossen werden sollen, damit die Ratifikation des Abkommens keine Verzögerung erfährt;
- 2. sie alle Bemühungen darauf richten werden, daß die Verhandlungen zwischen den beiden Vertragsstaaten über den Abschluß eines Abkommens zur Erleichterung der Grenzabfertigung im Eisenbahnverkehr so bald wie möglich aufgenommen werden;
(Anm.: Z 3 aufgehoben durch BGBl. Nr. 272/1973)
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten dieses Schlußprotokoll, das einen Bestandteil des Abkommens bildet, unterzeichnet.
Ausgefertigt in Wien, am 11. Dezember 1962 in doppelter Urschrift in deutscher und serbokroatischer Sprache, wobei beide Texte authentisch sind.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)