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Anhang zu Art. 3 Abs. 2 Umsetzung der Richtlinie 2006/32/EG über Endenergieeffizienz (Bund – Länder)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.2.2011

Anhang zu Art. 3 Abs. 2

  1. 1. Wohn- und Tertiärsektor
  1. a) Heizung und Kühlung (zB Anlagen mit hohem Nutzungsgrad, hocheffiziente Wärmepumpen, neue Kessel mit hohem Wirkungsgrad, Einbau/Modernisierung von Fernheizungs-/Fernkühlungssystemen, Optimierung Regelungs- und Steuerungstechnik, hocheffiziente Umwälzpumpen, bedarfsorientierte Steuerung);
  2. b) Wärmedämmung und Belüftung (Niedrigenergie- und Passivhausstandard im Neubau; kontrollierte Be- und Entlüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung; Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand wie zB Dach- und Fassadendämmung, Dämmung der obersten Geschoßdecke, Wärmeschutzverglasung);
  3. c) Warmwasser (zB Installation neuer Geräte, hocheffiziente Speicher, unmittelbare und effiziente Nutzung in der Raumheizung, Energiespararmaturen, Waschmaschinen);
  4. d) Beleuchtung (zB neue effiziente Leuchtmittel und Vorschaltgeräte, bedarfsorientierte Steuersysteme, gezielte Tageslichtnutzung);
  5. e) Kochen und Kühlen (zB neue energieeffiziente Geräte, Systeme zur Wärmerückgewinnung);
  6. f) sonstige Ausrüstungen und Geräte (zB Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, neue effiziente Geräte, bedarfsorientierte Steuerung für eine optimierte Energieverwendung, Minimierung der Energieverluste im Bereitschaftsmodus, Einbau von Kondensatoren zur Begrenzung der Blindleistung, verlustarme Transformatoren, primärseitige Schaltung, etc.);
  7. g) Einsatz erneuerbarer Energien in Haushalten, wodurch die Menge der zugekauften Energie verringert wird (zB solarthermische Anwendungen, Erzeugung von Warmbrauchwasser, solarunterstützte Raumheizung und -kühlung);
  1. 2. Industriesektor
  1. a) Fertigungsprozesse (zB effizienter Einsatz von Druckluft, Kondensat sowie Schaltern und Ventilen, Einsatz automatischer und integrierter Systeme, energieeffizienter Betriebsbereitschaftsmodus);
  2. b) Motoren und Antriebe (zB vermehrter Einsatz elektronischer Steuerungen, Regelantriebe, integrierte Anwendungsprogramme, Frequenzwandler, hocheffiziente Elektromotoren);
  3. c) Lüfter, Gebläse, Regelantriebe und Lüftung (zB neue hocheffiziente Geräte/Systeme, Einsatz natürlicher Lüftung, Leistungsanpassung, Wartungssystematik);
  4. d) Bedarfsmanagement (zB Lastmanagement, Regelsysteme für Spitzenlastabbau);
  5. e) hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung;
  1. 3. Verkehrssektor
  1. a) Technische Möglichkeiten bei Kraftfahrzeugen (Einsatz verbrauchsarmer Fahrzeuge, Alternativantriebe, Gewichtsreduktion, Vermeidung verbrauchssteigernder Zusatzausstattung, Verbrauchsmonitoring, Reifendruckreglersysteme, Leichtlauföle, etc.);
  2. b) Verkehrsverlagerung auf andere Verkehrsträger (Attraktivierung öffentlicher Verkehr, Parkplatzbewirtschaftung, Ausbau Radwegenetz, Tarif-Verbundsysteme, etc.);
  3. c) Raumplanerische Maßnahmen (Stellplatzregelungen, Unterstützung autofreies Wohnen, Infrastrukturmaßnahmen, Erschließungskonzepte, etc.);
  4. d) Finanzinstrumente (steuerliche Differenzierung nach Verbrauch bzw. CO2-Emissionen, fahrleistungsabhängige Steuersysteme);
  5. e) Begleitmaßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit (Mobilitätsmanagement in Betrieben und Gemeinden, Kennzeichnung des Energieverbrauchs von PKW, Sensibilisierung in Schulen, Kampagnen, Aktionstage);
  1. 4. Sektorübergreifende Maßnahmen
  1. a) Standards und Normen, die hauptsächlich auf die Erhöhung der Energieeffizienz von Erzeugnissen und Dienstleistungen, einschließlich Gebäuden, abzielen;
  2. b) Energieetikettierungsprogramme;
  3. c) Verbrauchserfassung, intelligente Verbrauchsmesssysteme, wie Einzelmessgeräte mit Fernablesung bzw. -steuerung, und informative Abrechnung;
  4. d) Schulungs- und Aufklärungsmaßnahmen zur Förderung der Anwendung energieeffizienter Technologien und/oder Verfahren;
  1. 5. Übergeordnete Maßnahmen
  1. a) Vorschriften, Steuern und sonstige Abgaben, die eine Verringerung des Endenergieverbrauchs bewirken;
  2. b) gezielte Aufklärungskampagnen, die auf die Verbesserung der Energieeffizienz und auf energieeffizienzsteigernde Maßnahmen abzielen.

Schlagworte

Raumkühlung, Fernsteuerung, Wohnsektor, Regelungstechnik, Niedrigenergiestandard, Belüftungssystem, Dachdämmung, Schulungsmaßnahme

Zuletzt aktualisiert am

22.06.2020

Gesetzesnummer

20007141

Dokumentnummer

NOR40126572

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