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Anhang 3 Zusammenarbeit im Bereich der grenzüberschreitenden Sicherung des Luftraums gegen nichtmilit. Bedrohungen aus der Luft – DV (Schweiz)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.2.2019

Anhang 3

Fliegerische Verfahren

1. Allgemeines

Die in diesem Anhang beschriebenen Verfahren berücksichtigen die seitens der „International Civil Aviation Organization“ (ICAO) festgelegten zivilen Verfahren (ICAO „Rules of the Air“, Annex 2).

Die dargestellten Maßnahmen sind entsprechend den national gültigen Regelungen, entsprechend den Betriebsvorschriften der eingesetzten Luftfahrzeuge und den jeweils gültigen Trainingsstandards der Parteien durchzuführen.

2. Zeichengebung und Funkverfahren

Die Zeichengebung und die Funkverfahren gegenüber zivilen Luftfahrzeugen haben grundsätzlich den internationalen zivilen Standards der ICAO zu entsprechen. Das Funkverfahren für die taktische Führung richtet sich nach gültiger NATO-Phraseologie.

3. Verfahren zur Überwachung und Verfolgung

Die Maßnahmen zur Überwachung und Verfolgung sollen, ohne für das Zielobjekt sichtbar zu sein, durchgeführt werden. Das Zielobjekt ist zu diesem Zeitpunkt grundsätzlich nicht über das laufende Abfangverfahren informiert.

Folgende Aufträge werden für diese Verfahren angewendet:

Auftrag (TASK)

Beschreibung

AUT

CHE

DETECT

MONITOR

Herstellen bzw. Verdichten eines Lagebildes hinsichtlich des Zielobjektes durch Beobachtung oder den Einsatz von Sensoren und Melden des Verhaltens des Zielobjektes.

SHADOW

Unerkanntes Verfolgen des Zielobjektes nach Sicht oder im

 

Radar Trail“. Melden des Verhaltens des Zielobjektes und, wenn möglich, weiterer Details zum Zielobjekt (z. B. Type) an die Kontrollstelle. SHADOW kann visuell oder mit speziellem Gerät durchgeführt werden.

   

4. Verfahren zur Identifizierung

Identifizierungsmaßnahmen werden mit dem Ziel durchgeführt, die Identität des abgefangenen Luftfahrzeuges und dessen Verhalten genauer festzustellen, ohne die Flugdurchführung des Zielobjektes zu beeinflussen.

Folgende Aufträge werden für diese Verfahren angewendet:

Auftrag (TASK)

Beschreibung

AUT

CHE

VISUAL IDENTIFICATION (VID)

VISUAL IDENTIFICATION (VID)

Visuelles Identifizieren des Zielobjektes und Melden an die Kontrollstelle unter Anwendung des TEFCRES-Formates gemäß Ziffer 4.1.

ESTABLISH VISUAL CONTACT

Das für das Abfangen und die Identifizierung zuständige Lfz begibt sich in eine Position vor der 3/9-Uhr-Linie des Zielobjektes, um Sichtkontakt mit dem abgefangenen Piloten herzustellen.

(Im CHE Verfahren ist dies bereits im VID-Verfahren gewährleistet.)

PHOTO EVIDENCE

Dokumentation des Zielobjektes mittels bildgebender Methode.

ESTABLISH RADIO CONTACT

RADIO INTERROGATION

Versuch der Kontaktaufnahme mit dem Zielobjekt über Funk unter Anwendung des Schemas gemäß Ziffer 4.2.

   

T

ype

Typ oder Kategorie des Luftfahrzeuges

E

ngines

Triebwerke

F

rame

Zelle (Konstruktionsart)

C

olor

Farbe

R

egistration

Kennzeichen

E

xternal stores

Typ, Anzahl der Außenlasten

S

pecials

Besonderheiten

   

  1. 4.2.Schema zur Durchführung der Kontaktaufnahme mit dem Zielobjekt über Funk

5. Verfahren zur Intervention

Verfahren zur Intervention werden eingesetzt, um ein bestimmtes Verhalten des abgefangenen Luftfahrzeuges zu erwirken.

Folgende Aufträge werden für diese Verfahren angewendet:

Auftrag (TASK)

Beschreibung

AUT

CHE

ESCORT

Begleiten des Zielobjektes in sicherer Entfernung nach Sicht oder im “ Radar Trail“, ohne die Flugdurchführung des Zielobjektes zu beeinflussen.

INTERVENE TO … (DIRECTION)

DEVIATION

Wegführen des Zielobjektes auf einen anderen Flugweg über Funk oder mittels Zeichengebung.

INTERVENE TO … (LOCATION)

DIVERSION TO LAND

Wegführen des Zielobjektes zur Landung auf einem bezeichneten Flugplatz über Funk oder mittels Zeichengebung.

---

GO FLARES

Einsatz von Infrarotlockzielen im Sichtbereich des Piloten des Zielobjektes.

Anmerkung: Der Einsatz von Infrarotlockzielen ist als letzte Maßnahme gegenüber einem Zielobjekt zu sehen, welches den Anordnungen der abfangenden Luftfahrzeuge nicht folgt.

SIGNALS

---

Einsatz von Leuchtsignalen (z. B. „Flares“) oder Durchführung auffälliger Flugmanöver, um mit Nachdruck auf die abfangenden Luftfahrzeuge aufmerksam zu machen.

Anmerkung: Der Einsatz von Leuchtsignalen oder die Durchführung auffälliger Flugmanöver sind als letzte Maßnahme gegenüber einem Zielobjekt zu sehen, welches den Anordnungen der abfangenden Luftfahrzeuge nicht folgt.

   

Der Waffeneinsatz durch ein Luftfahrzeug der entsendenden Partei im Luftraum der empfangenden Partei ist untersagt.

6. Ablöseverfahren

  1. 6.1Die Kontrollstelle informiert das abzulösende Element/die abzulösenden Elemente über die bevorstehende Ablösung.6.2Die Kontrollstelle informiert das ablösende Element über die Anzahl und die Position der Luftfahrzeuge innerhalb der Gruppe (bestehend aus dem Zielobjekt/den Zielobjekten sowie dem abzulösenden Element/den abzulösenden Elementen).6.3Je nach Wetterbedingungen erfolgt die Ablösung wie folgt:

7. Funkausfall- und Notverfahren

  1. 7.1Übungsflug (T-SCR)

Schlagworte

Funkausfallverfahren

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2019

Gesetzesnummer

20010577

Dokumentnummer

NOR40213138

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