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Anhang 1 RHV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 21.11.2020

zum Bezugszeitraum vgl. § 9

Anhang 1

Es dürfen ausschließlich folgende Abfallarten für das Recycling verwendet werden:

SN

Sp

g/
gn

Abfallbezeichnung

Spezifizierung

Hinweise und Anmerkungen

17101

 

 

Rinde aus der Be- und Verarbeitung

 

Schlüssel-Nummer ist nicht zu verwenden für Rinde zur biologischen Verwertung entsprechend den Qualitätsanforderungen gemäß Kompostverordnung, BGBl. II Nr. 292/2001, idgF

17102

 

 

Schwarten, Spreißel aus naturbelassenem, sauberem, unbeschichtetem Holz

 

 

17103

 

 

Sägemehl und Sägespäne aus naturbelassenem, sauberem, unbeschichtetem Holz

 

 

17104

 

 

Holzschleifstäube und -schlämme

 

 

17104

01

 

Holzschleifstäube und -schlämme

(aus) behandeltes(m) Holz

zB aus lackiertem oder beschichtetem Holz

17104

02

 

Holzschleifstäube und -schlämme

(aus) nachweislich ausschließlich mechanisch behandeltes(m) Holz

 

17104

03

 

Holzschleifstäube und -schlämme

(aus) behandeltes(m) Holz, schadstofffrei

zB aus mit schwermetallfreiem Leinöl behandeltem Holz

17115

 

 

Spanplattenabfälle

 

Abfälle aus der Produktion

17201

 

 

Holzemballagen und Holzabfälle, nicht verunreinigt

 

verunreinigte aber nicht gefährliche Abfälle sind den SN 17218, 17211 oder 17212 zuzuordnen

17201

01

 

Holzemballagen und Holzabfälle, nicht verunreinigt

(aus) behandeltes(m) Holz

zB lackiertes oder beschichtetes Holz

17201

02

 

Holzemballagen und Holzabfälle, nicht verunreinigt

(aus) nachweislich ausschließlich mechanisch behandeltes(m) Holz

 

17201

03

 

Holzemballagen und Holzabfälle, nicht verunreinigt

(aus) behandeltes(m) Holz, schadstofffrei

zB mit schwermetallfreiem Leinöl behandelt

17201

04

 

Holzemballagen und Holzabfälle, nicht verunreinigt

Altholz stofflich

Aus der Quellensortierung (z. B. bei Abfallsammelzentren) oder aus einer nachfolgenden dem Stand der Technik entsprechenden Sortierung stammende Holzabfälle, die für das Recycling geeignet sind. Diese Spezifizierung kann auch Gemische aller drei Spezifizierungen 01 bis 03 umfassen, sofern sie für das Recycling geeignet sind.

17202

 

 

Bau- und Abbruchholz

 

 

17202

01

 

Bau- und Abbruchholz

(aus) behandeltes(m) Holz

zB aus lackiertem oder beschichtetem Holz

17202

02

 

Bau- und Abbruchholz

(aus) nachweislich ausschließlich mechanisch behandeltes(m) Holz

 

17202

03

 

Bau- und Abbruchholz

(aus) behandeltes(m) Holz, schadstofffrei

 

17202

04

 

Bau- und Abbruchholz

Altholz stofflich

Aus der Quellensortierung (z. B. bei Abfallsammelzentren oder Baustellen) oder aus einer nachfolgenden dem Stand der Technik entsprechenden Sortierung stammende Holzabfälle, die für das Recycling geeignet sind. Diese Gemische können auch alle drei Spezifizierungen 01 bis 03 umfassen, sofern sie für das Recycling geeignet sind.

17203

 

 

Holzwolle, nicht verunreinigt

 

Holzwolle aus organisch behandeltem oder verunreinigtem Holz ohne gefahrenrelevante Eigenschaften ist der SN 17218 zuzuordnen; Holzwolle aus anorganisch behandeltem oder verunreinigtem Holz ohne gefahrenrelevante Eigenschaften ist der SN 17212 zuzuordnen

17218

 

 

Holzabfälle, organisch behandelt (zB ausgehärtete Lacke, organische Beschichtungen)

 

zB nicht verunreinigte lackierte und organisch beschichtete Holzabfälle (zB Möbel)

17219

 

 

Recyclingholz, qualitätsgesichert

 

SN darf nur mit gültigem Beurteilungsnachweis verwendet werden

      

Erklärungen zur Tabelle:

SN Schlüssel-Nummer

Sp Codestellen der Spezifizierung

g gefährlich

gn gefährlich, nicht ausstufbar

 

Schlagworte

Holzschleifschlamm, Bearbeitung, Bauholz

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2021

Gesetzesnummer

20007830

Dokumentnummer

NOR40227437

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