Anhang 1
Produkte, für die besondere Sicherheitsvorkehrungen zu treffen sind
- 1. aktive nicht implantierbare Medizinprodukte/Systeme zur/zum
- a) Erzeugung und Anwendung elektrischer Energie zur unmittelbaren Beeinflussung der Funktion von Nerven und/oder Muskeln einschließlich Defibrillatoren,
- b) Anwendung am zentralen Herz-/Kreislaufsystem,
- c) Erzeugung und Anwendung jeglicher Energie zur unmittelbaren Koagulation, Gewebezerstörung oder Abtragung, Zertrümmerung von Ablagerungen in Organen oder im Blutkreislauf,
- d) unmittelbaren Einbringung von Substanzen und Flüssigkeiten (auch aufbereitete oder speziell behandelte körpereigene, deren Einbringen mit einer Entnahmefunktion direkt gekoppelt ist) in den Blutkreislauf unter potentiellem Druckaufbau,
- e) maschinellen Beatmung mit oder ohne Anästhesie,
- f) Diagnose mit bildgebenden Verfahren nach dem Prinzip der Magnetresonanz mit supraleitenden Spulen,
- g) Therapie mittels Hypothermie,
- h) Monitoring von Vitalparametern (Pulsmessgeräte jedoch nur dann, wenn sie tatsächlich für Zwecke der Überwachung verwendet werden).
- 2. Säuglingsinkubatoren
- 3. externe aktive Komponenten aktiver Implantate
- 4. Druckkammern
Zuletzt aktualisiert am
11.09.2017
Gesetzesnummer
20005279
Dokumentnummer
NOR40088841
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