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Amtssitz - Vorbereitende Kommission für CTBTO

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.1997

§ 0

Amtssitz - Vorbereitende Kommission für CTBTO

Kurztitel

Amtssitz - Vorbereitende Kommission für CTBTO

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 188/1997

Inkrafttretensdatum

01.11.1997

Langtitel

ABKOMMEN

zwischen der Republik Österreich und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen über den Amtssitz der Kommission

StF: BGBl. III Nr. 188/1997 (NR: GP XX RV 710 AB 854 S. 84 . BR: AB 5540 S. 630 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhängen und Briefwechsel wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Mitteilung gemäß Art. XIX Abschnitt 65 wurde am 24. Oktober 1997 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. XIX Abschnitt 65 mit 1. November 1997 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

IN DER ERWÄGUNG, daß die Bundesregierung der Republik Österreich der Kommission die Benützung des Grundstückes, der Gebäude und Einrichtungen innerhalb des Internationalen Zentrums Wien (im folgenden das „VIC“ genannt) angeboten und die Kommission dieses Angebot angenommen hat;

SIND die Republik Österreich und die Kommission somit wie folgt übereingekommen:

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