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Abkommen zwischen Österreich und Spanien über die internationale Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.1991

§ 0

Abkommen zwischen Österreich und Spanien über die internationale Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Spanien über die internationale Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 186/1991

Typ

Vertrag – Spanien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.05.1991

Unterzeichnungsdatum

17.07.1987

Index

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH SPANIEN ÜBER DIE INTERNATIONALE BEFÖRDERUNG VON PERSONEN UND GÜTERN AUF DER STRASSE

StF: BGBl. Nr. 186/1991 (NR: GP XVII RV 295 AB 458 S. 48 . BR: AB 3431 S. 496 .)

Sprachen

Deutsch, Spanisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Art. 15 Abs. 1 des Abkommens wurden am 3. Dezember 1990 bzw. am 22. Februar 1991 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 15 Abs. 1 mit 1. Mai 1991 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und das Königreich Spanien, im folgenden Vertragsparteien genannt, in dem Wunsch, die internationale Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße zwischen ihren beiden Staaten und im Transit über ihre Gebiete zu regeln und zu fördern, haben folgendes vereinbart:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2019

Gesetzesnummer

10012058

Dokumentnummer

NOR11012324

alte Dokumentnummer

N9199115099J

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