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Abkommen zwischen Österreich und Moldova über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.1995

§ 0

Abkommen zwischen Österreich und Moldova über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Moldova über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 769/1995

Inkrafttretensdatum

01.10.1995

Langtitel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Moldova über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen

StF: BGBl. Nr. 769/1995 (NR: GP XIX RV 37 AB 104 S. 20 . BR: AB 4982 S. 596 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Notifikationen gemäß Art. 15 Abs. 2 des Abkommens wurden am 21. Juli 1994 bzw. 12. Juli 1995 vorgenommen; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 15 Abs. 2 mit 1. Oktober 1995 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Republik Moldova, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt, sind

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