§ 0
Abkommen zwischen Österreich und Litauen über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Litauen über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 342/1996
Inkrafttretensdatum
01.11.1995
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Litauen über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen
StF: BGBl. Nr. 342/1996 (NR: GP XIX RV 36 AB 103 S. 20 . BR: AB 4981 S. 596 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt:
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 13 Abs. 1 wurden am 26. September 1994 bzw. 25. August 1995 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 13 Abs. 1 mit 1. November 1995 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Republik Litauen, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt, sind
- vom Wunsche geleitet, die bestehenden bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen zu verstärken,
- im Bestreben den Warenaustausch und die wirtschaftliche, industrielle, technische und technisch-wissenschaftliche Zusammenarbeit auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils zu fördern,
- in der Überzeugung, daß ein neues Abkommen über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen eine günstige Voraussetzung und geeignete Grundlage zur Weiterentwicklung der bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen schafft,
- im Einklang mit den in beiden Staaten geltenden Rechtsvorschriften,
- ausgehend von marktwirtschaftlichen Grundsätzen,
wie folgt übereingekommen:
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