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Abkommen zwischen Österreich und Litauen über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.1995

§ 0

Abkommen zwischen Österreich und Litauen über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Litauen über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 342/1996

Inkrafttretensdatum

01.11.1995

Langtitel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Litauen über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen

StF: BGBl. Nr. 342/1996 (NR: GP XIX RV 36 AB 103 S. 20 . BR: AB 4981 S. 596 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt:

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Art. 13 Abs. 1 wurden am 26. September 1994 bzw. 25. August 1995 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 13 Abs. 1 mit 1. November 1995 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Republik Litauen, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt, sind

wie folgt übereingekommen:

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