Abkommen über die finanzielle Kooperation

Alte FassungIn Kraft seit 08.7.2010

§ 0

Abkommen über die finanzielle Kooperation

Kurztitel

Abkommen über die finanzielle Kooperation

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 91/2010

Typ

Vertrag – Kap Verde

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

08.07.2010

Außerkrafttretensdatum

08.07.2014

Unterzeichnungsdatum

08.07.2010

Index

39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe

Langtitel

(ÜBERSETZUNG)

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und der Regierung der Republik Kap Verde vertreten durch den Minister für Finanzen über die finanzielle Kooperation

StF: BGBl. III Nr. 91/2010

Änderung

BGBl. III Nr. 108/2012 (Verlängerung)

Sprachen

Englisch

Ratifikationstext

Das Abkommen ist gemäß seinem Art. 13 am 8. Juli 2010 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen, und die Regierung der Republik Kap Verde, vertreten durch den Minister für Finanzen, nachstehend die „Vertragsparteien“ genannt, sind

– in dem Wunsch, die bestehenden engen und freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten weiter zu fördern,

– in dem Wunsch, die bisherige erfolgreiche Entwicklungszusammenarbeit zu erweitern und zu vertiefen,

– in dem Wunsch, die Umsetzung der besonderen Partnerschaft EU / Kap Verde zu unterstützen,

wie folgt übereingekommen:

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2025

Gesetzesnummer

20006915

Dokumentnummer

NOR40121780

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