Verzeichnis der Erstellenden der Gutachten gemäß § 8
Verzeichnis der Erstellenden der Gutachten gemäß § 8
§ 9.
Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat im Verzeichnis gemäß § 14 Abs. 3 Z 11 SeilbG 2003 jene Personen und Stellen zu führen, die zur Erstellung von Gutachten für die Fachbereiche Seilbahntechnik oder Elektro- und Sicherungstechnik berechtigt sind. Für die Aufnahme dieser Personen und Stellen in das Verzeichnis sind die §§ 18 bis 20 Seilbahn-Bauentwurfsverordnung (SeilBEV), BGBl. II Nr. 227/2021, anzuwenden.
Schlagworte
Elektrotechnik
Zuletzt aktualisiert am
16.08.2024
Gesetzesnummer
20012669
Dokumentnummer
NOR40264838
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