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§ 9 Entschließung des Bundespräsidenten über die Grundausbildung für die Bediensteten der Präsidentschaftskanzlei

Aktuelle FassungIn Kraft seit 08.6.2023

Interne theoretische Ausbildung

§ 9.

Die interne theoretische Ausbildung beinhaltet die Themenschwerpunkte

  1. 1. verfassungsrechtliche Stellung des Bundespräsidenten, sowie
  2. 2. rechtliche und organisatorische Aufgabenstellungen der Präsidentschaftskanzlei
  1. und ist im Ausmaß von 8 Unterrichtseinheiten zu absolvieren.

Zuletzt aktualisiert am

07.06.2023

Gesetzesnummer

20012276

Dokumentnummer

NOR40253344

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