Interne theoretische Ausbildung
§ 9.
Die interne theoretische Ausbildung beinhaltet die Themenschwerpunkte
- 1. verfassungsrechtliche Stellung des Bundespräsidenten, sowie
- 2. rechtliche und organisatorische Aufgabenstellungen der Präsidentschaftskanzlei
- und ist im Ausmaß von 8 Unterrichtseinheiten zu absolvieren.
Zuletzt aktualisiert am
07.06.2023
Gesetzesnummer
20012276
Dokumentnummer
NOR40253344
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