Form und Inhalt der Bestätigungen über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages gemäß § 59 AsylG 2005
Form und Inhalt der Bestätigungen über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages gemäß § 59 AsylG 2005
§ 9.
Bestätigungen über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages gemäß § 59 AsylG 2005 sind nach dem Muster der Anlage B in Form einer Vignette auszustellen.
Zuletzt aktualisiert am
02.07.2026
Gesetzesnummer
20004467
Dokumentnummer
NOR40278843
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