Achtzehntes Hauptstück.
Von Schenkungen. Schenkung.
§ 938
Ein Vertrag, wodurch eine Sache jemanden unentgeldlich überlassen wird, heißt eine Schenkung.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Achtzehntes Hauptstück.
Von Schenkungen. Schenkung.
§ 938
Ein Vertrag, wodurch eine Sache jemanden unentgeldlich überlassen wird, heißt eine Schenkung.
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