Rechnungslegung
§ 8
Die Verwaltungsgesellschaft hat für jeden Kapitalanlagefonds, für den Wertpapierleih- oder Pensionsgeschäfte abgeschlossen werden, folgende Angaben im Rechenschaftsbericht anzuführen:
- 1. Angaben zum Gesamtrisiko (Exposure), das sich durch getätigte Wertpapierleih- oder Pensionsgeschäfte ergibt;
- 2. Angaben zu der Identität der Gegenparteien der Wertpapierleih- oder Pensionsgeschäfte;
- 3. Angaben über Art und Höhe der vom Kapitalanlagefonds erhaltenen Sicherheiten, die auf das Gegenparteirisiko anrechenbar sind;
- 4. Angaben zu den aus Wertpapierleih- oder Pensionsgeschäften entstandenen Gebühren, direkten und indirekten operationellen Kosten und Erträgen des Kapitalanlagefonds für den jeweiligen Rechnungslegungszeitraum;
- 5. die Identität des Emittenten der Sicherheiten, sofern die entgegengenommenen Sicherheiten 20 vH des Nettoinventarwerts des Kapitalanlagefonds überschreiten; und
- 6. ob der Kapitalanlagefonds hinsichtlich der vorgenommenen Wertpapierleih- oder Pensionsgeschäfte vollständig durch entgegengenommene Wertpapiere besichert wird, die von einem Mitgliedstaat begeben oder garantiert werden.
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