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§ 8 Vergütung des Aufwandes für Mitglieder von Beiräten und Jurys nach dem Kunstförderungsgesetz
aktuell keine Fassung in Kraft
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aktuell keine Fassung in Kraft
01.1.2016 bis 24.09.2024 (BGBl. II Nr. 429/2015)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.