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§ 8 Beschaffungscontrolling-Verordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 10.10.2008

Innovationen, Nachhaltigkeit und Lieferantenstruktur

§ 8

Die BB-GmbH hat innovative Veränderungen allgemeiner Art und bezogen auf einzelne Beschaffungsgruppen, Maßnahmen der nachhaltigen Beschaffung und qualitative Merkmale hinsichtlich der Lieferantenstruktur zu dokumentieren.

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