§ 849
Was bisher von der Gemeinschaft überhaupt bestimmt worden ist, läßt sich auch auf die einer Familie, als einer Gemeinschaft, zustehenden Rechte und Sachen, z. B. Stiftungen, Fideicommisse u. dgl. anwenden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)