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§ 81 GSP-AV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 29.9.2023

Inhalte des Förderantrags

§ 81.

(1) Der Förderantrag hat jedenfalls zu enthalten:

  1. 1. Name des Förderwerbers (bei Personenvereinigungen, im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften und juristischen Personen zusätzlich Angabe des Vertretungsbefugten einschließlich Geburtsdatum und Geschlecht),
  2. 2. Anschriften des Förderwerbers (Zustelladresse, Betriebsadresse, E-Mailadresse, Investitionsstandort),
  3. 3. Betriebsnummer bzw. Klientennummer (sofern vorhanden), Firmenbuchnummer, ZVR-Zahl und gegebenenfalls Sozialversicherungsnummer,
  4. 4. gegebenenfalls Angaben zur Größe des Unternehmens (KMU oder großes Unternehmen),
  5. 5. gegebenenfalls Steuernummer und Angaben über die Zugehörigkeit zu einer Gruppe gemäß Art. 2 Z 11 der Richtlinie 2013/34/EU einschließlich der Steuer- und Firmenbuchnummern der verbundenen Mutter- und Tochterunternehmen sowie des obersten Mutterunternehmens,
  6. 5a. auf Verlangen der AMA die Kennziffer des Unternehmensregisters (KUR),
  7. 6. Geburtsdatum und Geschlecht bei natürlichen Personen als Antragssteller,
  8. 7. Bankverbindung,
  9. 8. Angaben zu Ehegemeinschaft oder gleichgestellten Formen von Partnerschaften,
  10. 9. sofern in der Fördermaßnahme relevant bei im Firmenbuch eingetragenen Personengesellschaften, Personenvereinigungen und juristischen Personen Art und Ausmaß der Beteiligung von Gebietskörperschaften,
  11. 10. alle für die inhaltliche Beurteilung notwendigen Angaben, insbesondere die Beschreibung des Projekts,
  12. 11. Finanzierungsplan, der insbesondere zu enthalten hat:
  1. a) Kosten des Projekts,
  2. b) Angabe der Finanzierungsträger, bei welchen für dieses Projekt Förderanträge geplant sind, Fördermittel beantragt, innerhalb der letzten drei Jahre zugesagt oder schon ausbezahlt worden sind, und Angabe der Höhe jener Mittel,
  3. c) für Projekte mit beantragten Kosten über 5 000 € (netto) Angaben zur Aufbringung der erforderlichen Eigenmittel,
  4. d) Ausweisung, ob die Angabe der Kosten ohne oder mit Umsatzsteuer erfolgt und ob eine Vorsteuerabzugsberechtigung gegeben ist,
  1. 12. Unterlagen zur Kostenplausibilisierung,
  2. 13. Zeitplan für die Umsetzung des Projekts oder zumindest Durchführungszeitraum des Projekts,
  3. 14. Verpflichtungserklärung mit Bestätigung der Richtigkeit der Angaben im Förderantrag sowie in den zugehörigen Unterlagen und
  4. 15. Datenschutzinformation.

(2) Förderanträge, die gemäß § 4 eingereicht werden, dürfen von der AMA nicht angenommen werden, wenn die Inhalte gemäß Abs. 1 Z 1, 2, 3, 6, 7, 8, 11, 13, 14 und 15 nicht vollständig vorliegen. Hinsichtlich Z 10 müssen zumindest ein Projekttitel und eine Projektzusammenfassung vorliegen und Fördergegenstände ausgewählt werden. Maßnahmenspezifisch können weitere Mindestinhalte festgelegt werden.

Schlagworte

Steuernummer, Mutterunternehmen

Zuletzt aktualisiert am

29.09.2023

Gesetzesnummer

20012055

Dokumentnummer

NOR40255967

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