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§ 7 Verteilungsgesetz DDR

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.1988

§ 7

Staatliche Maßnahmen der Deutschen Demokratischen Republik im Sinne des § 2 sind Maßnahmen auf Grund von

  1. 1. Rechtsvorschriften betreffend die Übernahme ausländischen Vermögens in staatliche Verwaltung;
  2. 2. Rechtsvorschriften betreffend die landwirtschaftliche Bodenreform;
  3. 3. Rechtsvorschriften über die Umgestaltung der Landwirtschaft;
  4. 4. Rechtsvorschriften über den Aufbau bzw. Umbau der Städte.

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