Rechtsnormen
Bundesgesetze
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§ 7 Verbot des Verbrennens biogener Materialien außerhalb von Anlagen
aktuell keine Fassung in Kraft
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01.1.2002 bis 18.08.2010 (BGBl. I Nr. 77/2010)
01.7.1993 bis 31.12.2001 (BGBl. Nr. 405/1993)
aktuell keine Fassung in Kraft
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Schlußbestimmung