vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 7 PT-ZV 1996

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.1996

Einteilung der Fernsprechwählämter

§ 7

Die Punktezahlen der im § 1 angeführten Verwendungen

Es entsprechen:

  1. 1. Orts-(End-)Amtseinrichtungen

 

Fernsprechwählämter mit

Hebdreh- wählern

Motorwählern

Koordinatenschaltern

ohne

mit

ohne

mit

Routineprüfeinrichtungen

   

Punkte

 

a) Grundbewertung

     

ein Einzelanschluß

1,0

0,85

0,80

0,70

0,65

ein Serienanschluß

2,0

1,70

1,60

1,35

1,20

eine Stammleitung für Gesellschaftsanschlüsse

2,0

1,85

1,80

1,70

1,65

eine Stammleitung für Gemeinschaftsanschlüsse

2,0

1,85

1,80

1,70

1,65

eine Wählschaltstellenhauptleitung

4,0

3,70

3,60

3,35

3,20

eine Serienanschlußleitung für automatisierte Landanschlüsse

2,0

1,85

1,80

1,70

1,65

eine Konzentratorhauptleitung

 

2,6-(1,3 + 1,3)

 

b) zusätzliche Bewertung

     

ein Gruppenwähler in einer zusätzlichen Wahlstufe

1,0

0,80

0,75

0,60

0,55

ein I./II. Gruppenwähler

1,0

0,80

0,75

0,60

0,55

ein für ein Teilamt im Vollamt untergebrachter Gruppenwähler der letzten Gruppenwähler-Wahlstufe

1,0

0,80

0,75

0,60

0,55

ein Dienstgruppenwähler oder Ansageleitungswähler

2,5

2,00

1,90

1,50

1,40

eine Zählübertragung

  

0,4

  

eine Gleichstromübertragung

  

0,5

  

eine Wechselstromübertragung

  

1,0

  

eine Wechselstromübertragung (Einschubtechnik)

  

0,5

  

eine Systemübertragung

  

0,5

  
       

  1. 2. Fernverkehrseinrichtungen

 

Fernsprechwählämter mit

 
 

Motor- wählern

Koordinatenschaltern

 
 

ohne

mit

 
 

Routineprüfeinrichtung

 
  

Punkte

   

ein Registerverzoner

7,0

    

ein Verbundgruppenwähler

2,2

    

ein Netzgruppenwähler für den Zweidrahtverkehr

2,2

1,5

1,55

 

ein Netzgruppenwähler für den Vierdrahtverkehr

2,5

    

ein Ferngruppenwähler

2,5

    

ein Fernvermittlungsgruppenwähler

2,2

    

ein Motormischwähler

2,2

    

ein Hilfsgruppenwähler

2,0

    

ein kompletter Gestellrahmen Mischwähler ESK

15,0

    

ein Verbundgruppenwähler für den Vierdrahtverkehr

2,5

    

eine Gabelübertragung 4/2, soweit sie einem I./II. Gruppenwähler im Vierdrahtverkehr nachgeschaltet ist

0,5

    
         

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)