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§ 6 WRG-GZPV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 14.6.2014

Bewertung der Überflutungsflächen

§ 6

Aufbauend auf den Ergebnissen der Abflussuntersuchungen ist unter Zugrundelegung der in den §§ 8, 9 und 10 festgelegten Kriterien und Bemessungsereignisse eine Bewertung der Flächen

  1. 1. nach deren Gefährdung und voraussichtlicher Schadenswirkung (Gefahrenzonen und Zonen gemäß § 9) sowie
  2. 2. nach deren Wirkung für den Hochwasserabfluss, den Hochwasserrückhalt und für Zwecke späterer schutzwasserwirtschaftlicher Maßnahmen (Funktionsbereiche)

    vorzunehmen. Diese Bewertung ist im textlichen Teil der Gefahrenzonenplanungen (§ 7 Abs. 3) zu begründen.

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