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§ 6 Punzierungsverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2001

§ 6

(1) Zur Prüfung von Goldlegierungen sind folgende Probesäuren zu verwenden:

  1. 1. Für Feingehalte bis zu etwa 400 Tausendteilen:

    Neugoldsäure (maximale Dichte 1,20) (Abs. 2).

  1. 2. Für Feingehalte zwischen 400 und 500 Tausendteilen:

    Reine konzentrierte Salpetersäure (Dichte 1,41).

  1. 3. Für Feingehalte von 500 bis 670 Tausendteilen:

    Eine Mischung von Salpetersäure, Salzsäure und Wasser, die also eine gewisse Menge freies Chlor gelöst enthält, bestehend aus 100 Gewichtsteilen der Probesäure für Gold mit dem Feingehalt 750 Tausendteile (Abs. 3), verdünnt mit 100 Gewichtsteilen destilliertem oder deionisiertem Wasser.

  1. 4. Für Feingehalte von 670 bis etwa 840 Tausendteilen:

    Probesäure für Gold mit dem Feingehalt 750 Tausendteile (Abs. 3).

  1. 5. Für Feingehalte von mehr als 840 Tausendteilen:

    Medaillensäure (Abs. 4).

(2) Die Neugoldsäure hat folgende Zusammensetzung:

  1. a) 2 Gewichtsteile konzentrierte Salpetersäure (Dichte 1,41) und
  2. b) 3 Gewichtsteile destilliertes oder deionisiertes Wasser.

(3) Die Probesäure für Gold mit dem Feingehalt 750 Tausendteile hat folgende Zusammensetzung:

  1. a) 100 Gewichtsteile konzentrierte Salpetersäure (Dichte 1,41),
  2. b) 2 Gewichtsteile konzentrierte Salzsäure (Dichte 1,16) und
  3. c) 25 Gewichtsteile destilliertes oder deionisiertes Wasser.

(4) Die Medaillensäure hat folgende Zusammensetzung:

  1. a) 121 Gewichtsteile konzentrierte Salpetersäure (Dichte 1,41),
  2. b) 9 Gewichtsteile konzentrierte Salzsäure (Dichte 1,16) und
  3. c) 50 Gewichtsteile destilliertes oder deionisiertes Wasser.

(5) Bei der Vornahme der Prüfungen ist zu beachten, dass diese Probesäuren am besten bei Zimmertemperatur (etwa 20 ºCelsius) - bei höheren Temperaturen zu rasch, bei niedrigeren zu langsam - wirken. Um die kleinsten Unterschiede im Feingehalt feststellen zu können, darf die Einwirkung der auf den Probestrich aufgetragenen Säure nur langsam erfolgen. Zu schwache Probesäure ist durch Zusatz von Salpetersäure oder Probesäure für Gold mit dem Feingehalt 750 Tausendteile zu verstärken, zu starke durch Beisatz von destilliertem oder deionisiertem Wasser abzuschwächen.

(6) Der chemische Reinheitsgrad aller zur Strichprobe verwendeten chemischen Reagenzien hat pro analysi zu sein. Die Probesäuren sind in dichten säurefesten Gefäßen, die zweckmäßigerweise eine Vorrichtung zum Auftragen der Säure haben sollten, beispielsweise Fläschchen mit eingeschliffenen gläsernen Tropfstöpseln, aufzubewahren und sorgfältig vor Verdunsten, Verunreinigung und längerer Einwirkung des direkten Sonnenlichtes zu schützen.

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