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§ 6 Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Technischer Zeichner (Maschinen-, Stahlbau-, Heizungs- oder Elektrotechnik)

aktuell keine Fassung in Kraft

Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.

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