§ 5.
Bei der Erstellung des elektronischen Verwaltungsdokuments im Sinne der EMCS-VO und der VO 100/2010 ist für Tabak zum Erhitzen als Verbrauchsteuer-Produktcode (EPC) „T500“ zu verwenden. Im Feld Warenbeschreibung sind abweichend von den Regelungen in der EMCS-VO zusätzlich die enthaltenen Tabakmengen in Kilogramm je Sendung und Gramm je Verpackungseinheit anzugeben.
Zuletzt aktualisiert am
09.07.2019
Gesetzesnummer
20010716
Dokumentnummer
NOR40215889
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