In- und Außer-Kraft-Treten
§ 5
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.
(2) Mit Ablauf des 31. Dezember 2003 tritt die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Lehrverpflichtung und über die Einrechnung von Nebenleistungen in die Lehrverpflichtung der Bundeslehrer an der Heeresversorgungsschule, BGBl. Nr. 478/1988, außer Kraft.
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