§ 5
Der Bund wird für die Schilling-Sammelurkunde der umzustellenden Schilling-Anleihe anläßlich der Umstellung eine entsprechende Sammelurkunde in Euro gegen Vernichtung der Schilling-Sammelurkunde ausstellen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)