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§ 5 DGV 2018

Aktuelle FassungIn Kraft seit 28.6.2018

Verwendungsgruppe M ZO 3

§ 5.

(1) Für Militärpersonen der Verwendungsgruppe M ZO 3 sind folgende Dienstgrade vorgesehen:

Funktion

erforderliches

Besoldungsdienstalter

Dienstgrad

Ernennung/Überstellung

Leutnant

6 Jahre und sechs Monate

Oberleutnant

GL

12 Jahre und sechs Monate

Hauptmann

ab FG 1

10 Jahre und sechs Monate

FG 1

20 Jahre und sechs Monate

Major

FG 2

18 Jahre und sechs Monate

ab FG 3

16 Jahre und sechs Monate

   

(2) Ein Dienstgrad wird nur erreicht, wenn alle nach Abs. 1 in Frage kommenden niedrigeren Dienstgrade jeweils mindestens ein Jahr geführt wurden.

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2018

Gesetzesnummer

20010227

Dokumentnummer

NOR40204281

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