Ausbildungsformen
§ 5.
Die Grundausbildung erfolgt in Form von Vorträgen, Seminaren, E-Learnings, Schulungen am Arbeitsplatz, praktischen Verwendungen und Selbststudien. Die Grundausbildung setzt sich aus internen und externen Ausbildungsmodulen zusammen.
Zuletzt aktualisiert am
07.05.2026
Gesetzesnummer
20013169
Dokumentnummer
NOR40277659
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