Falsche Bezeichnung
§ 571
Wenn sich zeigt, dass der Verstorbene die bedachte Person oder die zugewendete Sache nur unrichtig benannt oder beschrieben hat, ist die Verfügung gültig.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Falsche Bezeichnung
§ 571
Wenn sich zeigt, dass der Verstorbene die bedachte Person oder die zugewendete Sache nur unrichtig benannt oder beschrieben hat, ist die Verfügung gültig.
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