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§ 54b VBG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.1996

Aufwandsentschädigung

§ 54b

Dem Vertragsassistenten gebührt eine Aufwandsentschädigung. Sie beträgt in Hundertsätzen des Gehaltes der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V der Beamten der Allgemeinen Verwaltung für

  1. 1. vollbeschäftigte Vertragsassistenten ............... 3,50 vH,
  2. 2. teilbeschäftigte Vertragsassistenten ............... 1,75 vH.

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