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§ 51 Patronenprüfordnung 2013

Aktuelle FassungIn Kraft seit 24.12.2019

Kalibrierung der Messkette

§ 51.

Bei Aktualisierung der Software oder bei Änderung des Erfassungssystems (Bereichswechsel oder Änderung des Ladungsverstärkers) muss die Messkette neu kalibriert werden. Die Messkette ist mit einem bekannten Ladungssignal in der Größenordnung des Messsignals von einer Dauer von einer bis zehn Millisekunden und mit der Anstiegszeit von 0,2 bis 1,0 ms zu kalibrieren. Der angezeigte Wert Pmax muss mit dem verwendeten Kalibrierwert übereinstimmen. Es muss sichergestellt werden, dass dieselbe Messkette und Software eingesetzt wird wie für die betriebsmäßige Messung. Die absolute Abweichung zwischen dem Eingangssignal und dem maximalen Ausgangssignal darf höchstens 0,5% betragen.

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2020

Gesetzesnummer

20008706

Dokumentnummer

NOR40220521

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