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§ 4 WZEVI-Gesetz

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2023

Media Hub Austria

§ 4.

(1) Die Wiener Zeitung GmbH hat einen Media Hub mit der Bezeichnung „Media Hub Austria“ einzurichten.

(2) Der Media Hub Austria soll die Weiterentwicklung des Medienstandorts Österreich fördern, indem ein unabhängiges und zukunftsorientiertes Praxisprogramm für Journalistinnen und Journalisten angeboten, Innovationskraft gefördert und Medienkompetenz vermittelt wird.

(3) Dazu nimmt die Wiener Zeitung GmbH im Media Hub Austria folgende Aufgaben wahr:

  1. 1. Bereitstellung von unabhängigen Praxisprogrammen, die neben klassischem Journalismus auch die notwendigen theoretischen, digitalen, technologischen und wirtschaftlichen Fähigkeiten vermitteln, um (angehende) Journalistinnen und Journalisten auf zukünftige Erfordernisse des Medienmarkts vorzubereiten, insbesondere durch Bereitstellung von Praxisplätzen bei der Wiener Zeitung und bei Kooperationspartnern und partnerinnen;
  2. 2. Förderung von Gründerinnen und Gründern im Medienbereich zur Entwicklung von Medieninnovationen und Geschäftsideen durch Vermittlung von umfassender Expertise, Unterstützung im Gründungsvorgang und Vernetzung mit Kooperationspartnern und partnerinnen;
  3. 3. Vermittlung von Medienwissen an Bürgerinnen und Bürger zur bewussten Mediennutzung, zum Verständnis der verschiedenen Aspekte der Medien und Medieninhalte und deren kritischer Bewertung.

(4) Zur Beratung bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach Abs. 3 Z 1 hat die Wiener Zeitung GmbH einen Beirat einzurichten. Die Wiener Zeitung GmbH hat nähere Bestimmungen über die Zusammensetzung der Mitglieder sowie die Aufgaben des Beirats zu treffen und diese auf ihrer Website zu veröffentlichen.

(5) Der Media Hub Austria soll zur Erfüllung seiner Aufgaben nach Abs. 3 nationale und internationale Kooperationen, insbesondere mit Medienunternehmen, Bildungseinrichtungen, Hochschulen oder Netzwerken, eingehen. Zur Entwicklung von Medieninnovationen, Geschäftsideen und Förderung von Neugründungen können im Rahmen des Media Hub Austria öffentlich-private-Partnerschafts-Modelle eingerichtet werden.

Schlagworte

Kooperationspartner, Kooperationspartnerin

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2023

Gesetzesnummer

20012264

Dokumentnummer

NOR40252950

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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