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§ 4 Transparenzdatenbank-Betriebsverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 12.3.2013

§ 4.

Der Auszug aus der Transparenzportalabfrage (§ 33 TDBG 2012) ist dem Leistungsempfänger zum Download zur Verfügung zu stellen. Die zur Verfügung gestellte Datei ist mit der Amtssignatur gemäß § 19 E-GovG elektronisch zu signieren. Der Download der Datei durch den Leistungsempfänger und deren weitere Verwendung, insbesondere das Abspeichern oder die Übermittlung an einen Dritten, liegen in der Verantwortung des Leistungsempfängers.

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2022

Gesetzesnummer

20008315

Dokumentnummer

NOR40148695

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)