§ 4 Heimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Drechsler- und sonstigen Holzwaren durch Heimarbeiter/innen

Alte FassungIn Kraft seit 01.5.2014

Wirksamkeitsbeginn

§ 4

Der Wirksamkeitsbeginn dieses Heimarbeitstarifes wird mit 1. Mai 2014 festgesetzt.

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