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§ 4 Beschränkungen für Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.2001

In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

§ 4

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2001 in Kraft.

(2) Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über Beschränkungen für Gefahrgutfahrzeuge beim Befahren von Autobahntunneln mit Gegenverkehr, BGBl. II Nr. 196/1999, außer Kraft.

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