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§ 4 5. NPO-FondsRLV
aktuell keine Fassung in Kraft
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aktuell keine Fassung in Kraft
04.7.2022 bis 31.12.2023 (BGBl. II Nr. 260/2022)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
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Unterlassungspflicht