Rechnungsjahr der Kapitalanlagefonds
§ 48.
Das Rechnungsjahr des Sondervermögens ist das Kalenderjahr, falls die Fondsbestimmungen nichts anderes anordnen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Rechnungsjahr der Kapitalanlagefonds
§ 48.
Das Rechnungsjahr des Sondervermögens ist das Kalenderjahr, falls die Fondsbestimmungen nichts anderes anordnen.
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