Vorstellung
§ 42
Gegen Bescheide der Studienbeihilfenbehörde kann die Partei binnen zwei Wochen Vorstellung erheben.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Gegen Bescheide der Studienbeihilfenbehörde kann die Partei binnen zwei Wochen Vorstellung erheben.
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