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§ 3 Verleihung der Bezeichnung Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung Akademische Expertin für Palliative Care“ und Akademischer Experte für Palliative Care“, Lehrgang Palliative Care“, Landesverband Hospiz Niederösterreich

aktuell keine Fassung in Kraft

Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.