Rechtsnormen
Bundesgesetze
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§ 3 Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
14.12.1996 bis 31.12.2018 (BGBl. I Nr. 61/2018)
aktuell keine Fassung in Kraft
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.