§ 3
Die Planunterlage nach § 1 ist zur Einsicht aufzulegen
- 1. beim Bundesministerium für Landesverteidigung (Heeres-Bau- und Vermessungsamt),
- 2. beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung und
- 3. bei den Gemeinden Blumau-Neurißhof und Günselsdorf.
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