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§ 3 Schifferausweis österreichischer Staatsbürger als Paßersatz

Aktuelle FassungIn Kraft seit 10.6.1993

§ 3

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Inneres vom 2. August 1990 über die Anerkennung von Schifferausweisen österreichischer Staatsbürger als Paßersatz, BGBl. Nr. 540, außer Kraft.

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