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§ 3 Sattlerei-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2010

Berufsbild

§ 3

(1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Sattlerei wird folgender allgemeiner Teil festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

1.

Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes

2.

Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche

3.

Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs

Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes

4.

Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung

Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden

5.

Kenntnis über die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes

6.

Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen, Kunden und Lieferanten unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise

7.

Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe unter fachgerechter Verwendung von Schutzausrüstungen

8.

Kenntnis der Materialien (wie z. B. Leder, Synthetik, Textilfutter, Gurten und Polstermaterialien) und Hilfsstoffe (Klebstoffe, Beschläge, Zubehör usw.), ihrer Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten, Ver- und Bearbeitungsmöglichkeiten sowie über deren fachgerechte Lagerung

9.

Anfertigen von einfachen Skizzen und Zeichnungen

10.

Lesen von technischen Unterlagen wie von Skizzen, Zeichnungen, Plänen, Bedienungsanleitungen usw.

11.

Manuelles und maschinelles Bearbeiten von Werkstoffen (Metalle, Kunststoffe, Holz)

12.

Grundkenntnisse der facheinschlägigen Richtlinien, Bearbeitungshinweise und Verarbeitungshinweise

13.

Durchführen berufs-spezifischer Berechnungen wie z. B. Materialbedarfs-berechnungen

Ermitteln des Materialbedarfes sowie Auswählen und Überprüfen des erforderlichen Materials

14.

Mitarbeit bei der Auswahl und Prüfung auf Verwendbarkeit der betriebsspezifischen Materialien und Hilfsstoffe

Auswahl und Prüfung auf Verwendbarkeit der betriebsspezifischen Materialien und Hilfsstoffe

15.

Messen sowie Anzeichnen von Bezugsmaterialien

16.

Bearbeiten von Leder wie Schärfen sowie Einschlagen, Färben, Kleben und Reifeln von Kanten

17.

Anfertigen von Schnittschablonen oder Stanzformen für den Zuschnitt

18.

Zuschneiden oder Ausstanzen von Werkstoffen

19.

Kenntnis der Hand- und Maschinennähte, der Nadelarten und Nähgarne sowie der Sticharten von Hand (Vorder-, Hinter-, Kreuz- und Schwertstich) und der Nahtbilder mit Maschine (Stepp-, Keder- und Kappnaht)

20.

Herstellen von Hand- und Maschinennähten zum Verbinden von Einzelteilen sowie Ausführen von Einfassarbeiten

21.

Behandeln und Vorrichten von Polstermaterialien (wie z. B. Schaumstoff, Roshaar, Synthetikfasern)

Kenntnis der Polstertechniken wie Aufpolstern, Formen und Verschließen

Herstellen von Polsterungen oder Polsterteilen durch Aufpolstern, Formen und Verschließen

22.

Auswählen und Anbringen von Zubehör wie z. B. Beschläge, Ösen, Nieten, Befestigungs- und Verschlusselemente

Durchführen von Abschlussarbeiten an Werkstücken

23.

Materialgerechte Verpackung, und Lagerung der Produkte

Überwachung, Kontrolle und Prüfung der Produkte auf Fertigmaße, Verarbeitung und Funktionalität

24.

Fertigstellen der Produkte und gegebenenfalls Anpassen

25.

Kenntnis des Aufbaus und der Funktion der in der Sattlerei eingesetzten Geräte, Apparate und Maschinen wie zB Schneide- und Stanzmaschinen, Nähmaschinen

26.

Mitarbeit beim Einrichten, Bedienen und Überwachen von Geräten, Apparaten und Maschinen

Einrichten, Bedienen und Überwachen von Geräten, Apparaten und Maschinen

27.

Durchführen einfacher Instandhaltungsarbeiten sowie Erkennen und Beseitigen von Störungen an Geräten, Apparaten und Maschinen

28.

Kenntnis der Qualitätssicherung einschließlich der Reklamationsbearbeitung und Durchführung von betriebsspezifischen, qualitätssichernden Maßnahmen

29.

Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen

30.

Kenntnis und Anwendung der betriebsspezifischen Hard- und Software

31.

Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten

32.

Die für den Beruf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutz der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung von Reststoffen sowie über die Entsorgung des Abfalls

33.

Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften insbesondere über den Brandschutz sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit

34.

Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 BAG)

35.

Grundkenntnisse über die Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen

36.

Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften

(2) Für die Ausbildung in den Schwerpunkten werden folgende ergänzende Berufsbildpositionen festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

  1. 1. Schwerpunkt Reitsportsattlerei:

Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

1.

Grundkenntnisse der anatomischen Grundlagen von Mensch und Tier (z. B. Bewegungsabläufe) sowie des Reit- und Fahrsports

2.

Kenntnis der betrieblichen Produkte (Form, Funktion, Wirkungsweise, Verwendung) wie Reitsportartikel, Sportartikel und anderen Artikeln aus Leder sowie deren Herstellungsweise

3.

Maßnehmen und Dokumentieren der Maße

4.

Vermessen und Zuschneiden der Einzelteile nach Qualität und funktionellen Gesichtspunkten

5.

Bearbeiten von Leder insbesondere Abziehen von Kanten, Aufputzen, Spalten, Lochen sowie Aufkeilen von Schlaufen

6.

Ausführen von Näharbeiten (z. B. Biesen-, Wulst- und Sattlernähte) von Hand und mit Maschinen zum Verbinden von Lederteilen und Teilen aus anderen Materialien sowie beim Anbringen von Ziernähten

7.

Auftragsgemäßes Festlegen von Zubehör und Beschlägen

8.

Herstellen von Polsterungen für Reitsportartikel, Sportartikel und anderen Artikeln aus Leder aus verschiedenen Polstermaterialien

9.

Fertigstellen der Produkte und gegebenenfalls Anpassen und Prüfen der Funktion

10.

Reparieren von Reitsportartikeln, Sportartikeln und anderen Artikeln aus Leder

11.

Stilgerechtes Restaurieren von Reitsportartikeln, Sportartikeln und anderen Artikeln aus Leder

12.

Beraten der Kunden über die Pflege der Produkte

  1. 2. Schwerpunkt Taschnerei:

Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

1.

Kenntnis der betrieblichen Produkte (Form, Funktion) wie Lederwaren mit Korpus, Lederwaren ohne Korpus und Kleinlederwaren sowie deren Herstellungsweise

2.

Mitarbeit beim Anfertigen von Entwurfsskizzen für Lederwaren (z. B. Handtaschen, Kleinlederwaren, Koffer, Mappen)

3.

Kenntnis der Schnitt- und Arbeitsmuster

Entwickeln von Schnitt- und Arbeitsmustern

4.

Festlegen von Zubehör und Beschlägen nach funktionellen und optischen Gesichtspunkten

5.

Mitarbeit beim Vorrichten der Außen- und Innenmaterialien wie Schärfen und Spalten von Leder, Schärfen und Abstoßen von Einlagematerialien, Prägen von Lederteilen, Verkleben von Einzelteilen, Einarbeiten von Versteifungen, Herstellen von Kedern mit und ohne Einlagen

Vorrichten der Außen- und Innenmaterialien wie Schärfen und Spalten von Leder, Schärfen und Abstoßen von Einlagematerialien, Prägen von Lederteilen, Verkleben von Einzelteilen, Einarbeiten von Versteifungen, Herstellen von Kedern mit und ohne Einlagen

6.

Ausführen von Näharbeiten von Hand und mit Maschinen zum Verbinden von Lederteilen und Teilen aus anderen Materialien

7.

Herstellen von Lederwaren mit Korpus inklusive Gestaltung der Innenaufteilung und Einpassen und Anbringen des Innenfutters

8.

Herstellen von Lederwaren ohne Korpus (mit aufgezogenem, gespannten oder eingehängtem Futter) inklusive Anfertigen und Einarbeiten von Falten

9.

Herstellen von Kleinlederwaren inklusive Anfertigen der Inneneinrichtungen und Einschlagen mit Außendecken

10.

Anbringen von Schlössern, Schnallen, Ringen, Griffen, Metallbügeln usw.

11.

Reparieren von Lederwaren

12.

Stilgerechtes Restaurieren von Lederwaren

13.

Beraten der Kunden über die Pflege der Produkte

  1. 3. Schwerpunkt Fahrzeugsattlerei:

Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

1.

Kenntnis der betrieblichen Produkte (Form, Funktion) wie Polsterungen, Verdecke, Planen, Bodenbeläge, Innenverkleidungen für Fahrzeuge

2.

Kenntnis der verschiedenen Polsterungen wie feste und lose Polster, mit Federkern, Schaumstoffen und Füllungen

Mitarbeit beim Herstellen von Polsterungen durch Polsteraufbauten (Formen, Kleben und Wattieren von Schaumstoffen) sowie von Federkernpolstern und Fertigpolstern

Herstellen von Polsterungen durch Polsteraufbauten (Formen, Kleben und Wattieren von Schaumstoffen) sowie von Federkernpolstern und Fertigpolstern

3.

Kenntnis der verschiedenen Nahtbilder für Bezüge

Anfertigen von Bezügen mit verschiedenen Nahtbildern

4.

Kenntnis der verschiedenen Bezugstechniken

Mitarbeit beim Herstellen von Bezügen durch Aufteilen und Gestalten von Bezugsflächen sowie Befestigen von Bezugsstoffen durch Nageln, Spannen, Nieten, Kleben und Klammern

Herstellen von Bezügen durch Aufteilen und Gestalten von Bezugsflächen sowie Befestigen von Bezugsstoffen durch Nageln, Spannen, Nieten, Kleben und Klammern

5.

Mitarbeit beim Messen, Anpassen und Zuschneiden von Bahnen für Verdecke und Planen sowie Schweißen, Nähen und Kleben der Zuschnittteile

Messen, Anpassen und Zuschneiden von Bahnen für Verdecke und Planen sowie Schweißen, Nähen und Kleben der Zuschnittteile

6.

Anbringen von Zubehörteilen sowie Einsetzen der Scheiben

7.

Mitarbeit beim Montieren von Verdecken und Planen sowie von deren Zubehör unter Berücksichtigung der rechtlichen und technischen Vorgaben

Montieren von Verdecken und Planen sowie von deren Zubehör unter Berücksichtigung der rechtlichen und technischen Vorgaben

8.

Mitarbeit beim Aus- und Einbau von Fahrzeugteilen unter Berücksichtigung der Sicherheitsbestimmungen

Aus- und Einbau von Fahrzeugteilen unter Berücksichtigung der Sicherheitsbestimmungen

9.

Mitarbeit beim Gestalten und Herstellen der Innenverkleidung durch z. B. Auswahl der Bodenbeläge sowie deren Zuschnitt, Einfassung und Verlegung

Gestalten und Herstellen der Innenverkleidung durch z. B. Auswahl der Bodenbeläge sowie deren Zuschnitt, Einfassung und Verlegung

10.

Verkleiden von Innenausstattungsteilen

11.

Reparieren und Restaurieren von Innenverkleidungen, Planen und Verdecken

 

12.

Restaurieren von Innenverkleidungen, Planen und Verdecken

 

13.

Beraten der Kunden über die Pflege der Produkte und die Ausgestaltung von Innenverkleidungen

 

(3) Bei der Ausbildung in den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten ist ( unter besonderer Beachtung der betrieblichen Erfordernisse und Vorgaben ( auf die Persönlichkeitsbildung des Lehrlings zu achten, um ihm die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen bezüglich Sozialkompetenz (wie Offenheit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit), Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit, Belastbarkeit), Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik in deutscher Sprache, Verständigungsfähigkeit in den Grundzügen der englischen Sprache) und Kompetenz für das selbstgesteuerte Lernen (wie Bereitschaft, Kenntnis über Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien) zu vermitteln.

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