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§ 3 Lebensmitteltechnik-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2008

Berufsbild

§ 3

(1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Lebensmitteltechnik wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

4. Lehrjahr

1.

Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes

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2.

Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche

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3.

Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs

Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes

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4.

Kenntnis der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes

5.

Grundkenntnisse der Arbeits-organisation, Arbeitsplanung und Arbeitsgestaltung

Kenntnis der Arbeitsorganisation, Arbeitsplanung und Arbeitsgestaltung

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6.

Grundkenntnisse der allgemeinen, anorganischen und organischen Chemie sowie der Mikrobiologie

Kenntnis der berufsspezifischen allgemeinen und organischen Chemie sowie der Mikrobiologie

7.

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Grundkenntnisse der Lebensmittelchemie, Ernährungslehre und der Verfahrenstechnik in der Lebensmittelverarbeitung und -herstellung

Kenntnis der berufsspezifischen Lebensmittelchemie und der Verfahrenstechnik in der Lebensmittelverarbeitung und -herstellung

8.

Kenntnis der berufsspezifischen Physik wie Mechanik, Kalorik und Elektrotechnik

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9.

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Grund-kenntnisse der Mess-, Steuer- und Regelungs-technik

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10.

Kenntnis und Anwendung der berufsspezifischen Mathematik wie zB Mischungsrechnungen, Rezepturberechnungen und Ausbeuteberechnungen

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11.

Grundkenntnisse der berufsspezifischen chemischen und physikalischen Mess- und Prüfverfahren sowie von mikrobiologischen Arbeitsweisen

Durchführen betriebsspezifischer chemischer, physikalischer und mikrobiologischer Mess- und Prüfverfahren

12.

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Kenntnis und Mitarbeit bei betriebs-spezifischen Kontroll- und Analysemethoden

Durchführen von betriebsspezifischen Kontroll- und Analysemethoden

13.

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Protokollierung und grafische Auswertung von Arbeitsergebnissen sowie deren Dokumentation auch unter Anwendung der betriebsspezifischen EDV und Methoden der Statistik

14.

Grundkenntnisse der branchenspezifischen Rechtsvorschriften und Normen

Kenntnis der branchenspezifischen Rechtsvorschriften insbesondere Lebensmittelkennzeichnungsverordnung und Normen

15.

Kenntnis der Vorschriften zur Personal- und Betriebshygiene (Hygiene-verordnung) und der Wichtigkeit von Hygiene-maßnahmen

Anwenden der betriebsspezifischen Maßnahmen zur Personal- und Betriebshygiene (Hygieneverordnung) unter Beachtung der vorgeschriebenen Anwendungsrichtlinien und Schutzmaßnahmen im Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln

16.

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Kenntnis des Aufbaus und der Funktion von automatischen Reinigungsanlagen

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17.

Kenntnis der Verfahren zur Lebensmittelverarbeitung und –herstellung

18.

Grundkenntnisse des Rohstoffes Wasser (zB Inhaltsstoffe, Wasserhärte und ihre Bedeutung für die Lebensmittelverarbeitung und -herstellung), Aufbereitungsverfahren, Anforderungen an Wasserqualitäten, Analysemethoden

Kenntnis der Wasseraufbereitungsverfahren (Wasserenthärtung und Wasserentkeimung) und Bedienen der betriebsspezifischen Wasseraufbereitungsanlagen

19.

Kenntnis der branchenspezifischen Roh-, Zusatz- und Hilfsstoffe ihrer Gewinnung, Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten

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20.

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Mitarbeit bei der Auswahl, Annahme, Prüfung auf Verwendbarkeit und Lagerung der betriebs-spezifischen Roh-, Zusatz- und Hilfsstoffe

Auswahl, Annahme, Prüfung auf Verwendbarkeit und Lagerung der betriebsspezifischen Roh-, Zusatz- und Hilfsstoffe

21.

Kenntnis der Förderung und Lagerung von Feststoffen, Flüssigkeiten und Gasen sowie Umgang mit den betriebsspezifischen Förder- und Lagereinrichtungen

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22.

Grundkenntnisse der Anlagen zur Erzeugung von Energieträgern (wie zB Druckluft, Dampf, Kälte) sowie Mitarbeit beim Umgang mit betriebsspezifischen Energieträgern

Kenntnis der Anlagen zur Erzeugung von Energieträgern (wie zB Druckluft, Dampf, Kälte) sowie Umgang mit betriebsspezifischen Energieträgern

23.

Grundkenntnisse der Produktions-anlagen zur Lebensmittel-verarbeitung und -herstellung

Kenntnis der betriebs-spezifischen Produktions-anlagen zur Lebensmittel-verarbeitung und -herstellung

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24.

Mitarbeit beim Rüsten, An- und Ausfahren und Bedienen der betriebsspezifischen Produktionsanlagen

Rüsten, An- und Ausfahren und Bedienen der betriebsspezifischen Produktionsanlagen

25.

Kenntnis der Verpackungsmaterialien sowie -arten und deren Anwendungsmöglichkeiten

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26.

Kenntnis der Anlagen zur Abfüllung und Verpackung von Lebensmitteln sowie der Haltbarmachung, Konservierung, Endverpackung, Lagerung und Transport

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27.

Mitarbeit beim Rüsten, An- und Ausfahren und Bedienen von betriebsspezifischen Anlagen zur Abfüllung oder Verpackung von Lebensmitteln sowie Mitarbeit bei der Haltbarmachung, Konservierung, Endverpackung, Lagerung und Transport

Rüsten, An- und Ausfahren und Bedienen von betriebsspezifischen Anlagen zur Abfüllung oder Verpackung von Lebensmitteln sowie Ausführen von Arbeiten bei der Haltbarmachung, Konservierung, Endverpackung, Lagerung und Transport

28.

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Bedienen und Überwachen von Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen

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29.

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Prozesssteuerung, auch rechnergestützt, und Durchführen von Prozesskontrollen

30.

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Grundkenntnisse der Produktionsplanung sowie der Betriebsdaten erfassung

Mitarbeit bei der Erfassung, Auswertung und Beurteilung von Betriebsdaten und Prozessaufzeichnungen sowie beim Einleiten von Korrekturmaßnahmen im Anlassfall

31.

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Grundkenntnisse der Logistik (An- und Auslieferungslogistik)

32.

Grundkenntnisse des betriebsspezifischen Qualitätsmanagements einschließlich Dokumentation (zB HACCP, IFS)

Kenntnis und Mitarbeit beim betriebsspezifischen Qualitätsmanagement einschließlich Dokumentation (zB HACCP, IFS)

33.

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Kenntnis von Methoden zur kontinuierlichen Qualitätsverbesserung

34.

Lesen von technischen Zeichnungen wie zB Verfahrensschaubildern, Verrohrungsplänen und Schaltplänen

35.

Kenntnis der Werkstoffe (wie Metalle und Kunststoffe) und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten und Bearbeitungsmöglichkeiten

36.

Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe

37.

Grundfertigkeiten in der Bearbeitung von Werkstoffen wie Metallen und Kunststoffen

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38.

Grundkenntnisse der frühzeitigen Erkennungs-möglichkeiten von Störungen an Maschinen, Geräten und Anlagen

Kenntnis der frühzeitigen Erkennungsmöglichkeiten von Störungen an Maschinen, Geräten und Anlagen

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39.

Kenntnis der vorbeugenden Wartung (Wartungspläne) und Instandhaltung sowie Mitarbeit bei der Wartung, Pflege und Instandhaltung der betriebsspezifischen Maschinen, Geräte und Anlagen

Wartung, Pflege und einfache Instandhaltung der betriebsspezifischen Maschinen, Geräte und Anlagen

40.

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Mitarbeit bei der Störungsaufzeichnung und bei der Erstellung von Wartungsplänen

41.

Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen

Kenntnis der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen

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42.

Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen, Kunden und Lieferanten unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise

43.

Kenntnis der einschlägigen englischen Fachausdrücke

44.

Kenntnis und Anwendung der betrieblichen EDV

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45.

Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten

46.

Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls

47.

Kenntnis des betrieblichen Brand- und Explosionsschutzes sowie der vorbeugenden Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen

48.

Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit

49.

Kenntnis der Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen

50.

Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 Berufsausbildungsgesetz)

51.

Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften

                

(2) Bei der Ausbildung in den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten ist ? unter besonderer Beachtung der betrieblichen Erfordernisse und Vorgaben ? auf die Persönlichkeitsbildung des Lehrlings zu achten, um ihm die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen bezüglich Sozialkompetenz (wie Offenheit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit), Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit, Belastbarkeit), Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik in deutscher Sprache, Verständigungsfähigkeit in den Grundzügen der englischen Sprache) und Kompetenz für das selbstgesteuerte Lernen (wie Bereitschaft, Kenntnis über Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien) zu vermitteln.

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